Erzeugungsanlagen

Erzeugungsanlagen

Solaranlagen & Balkonsolaranlagen

Erzeugungsanlagen zur Eigennutzung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Spätestens seit der Energiekrise 2022/23 sind es neben Hausdach-Photovoltaikanlagen auch die Balkonsolaranlagen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Vor allem wenn aus verschiedenen Gründen kein eigenes Dach für die Installation zur Verfügung steht, können Balkonsolaranlagen genutzt werden um zumindest die Grundlast über den Tag abzudecken.  

Damit Sie beim Betrieb im rechtlichen Rahmen bleiben haben wir hier eine Übericht aktuell geltnenden Regeln zusammengestellt.

 

Anmeldung und Genehmigung

Anmeldepflicht: Balkonkraftwerke müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Bundesnetzagentur erfasst alle in Betrieb genommenen Anlagen, um einen Überblick über die installierte Leistung in Deutschland zu haben. Die Anmeldung bei uns dem Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Genehmigungsfrei: Balkonkraftwerke sind bis zu einer Leistung von 800 Watt und 2 kWp genehmigungsfrei.

 

Technische Anforderungen

Sicherheit: Die Anlagen müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehört, dass die eingesetzten Wechselrichter eine Netz- und Anlagenschutzfunktion besitzen. Außerdem sollten die Steckverbindungen sicher und für den Dauerbetrieb ausgelegt sein.

Einspeisesteckdose: Für den Anschluss der Anlage wird eine spezielle Einspeisesteckdose empfohlen. Diese erhöht die Sicherheit, da sie verhindert, dass Strom ins Netz eingespeist wird, wenn keine Last angeschlossen ist.

Zählerwechsel: Falls der Stromverbrauch der Wohnung über eine konventionelle Messeinrichtung (Ferraris-Zähler) gezählt wird ist nach der Inbetriebnahme ein zeitnaher Zählerwechsel auf eine sog. Moderne Messeinrichtung verpflichtend.

 

Mietrechtliche Aspekte

Einverständnis des Vermieters: Obwohl Balkonkraftwerke in der Regel genehmigungsfrei sind, sollten Mieter das Einverständnis des Vermieters einholen. Der Vermieter kann bestimmte Vorgaben machen oder den Betrieb untersagen, wenn er bauliche Veränderungen oder Sicherheitsbedenken sieht.

Eigentümergemeinschaft: In Eigentümergemeinschaften (z.B. in Wohnanlagen) muss oft die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt werden, insbesondere wenn die Anlagen sichtbar an Balkonen oder Fassaden angebracht werden sollen.

 

Förderungen und Vergütungen

Keine EEG-Vergütung: Balkonkraftwerke fallen nicht unter die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), daher gibt es keine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom. Der Vorteil liegt in der direkten Nutzung des erzeugten Stroms zur Deckung des eigenen Verbrauchs.

Förderprogramme: Das Land Bayern oder Kommunen bieten Förderprogramme für die Anschaffung von Balkonkraftwerken an. Diese Förderungen können einen Teil der Anschaffungskosten abdecken und somit die Investition attraktiver machen. Aktuell gibt es jedoch keine vom Land oder der Stadt Mainbernheim.