Preisblatt & Verträge

Preisblatt & Verträge 2024

Die folgende Tabelle zeigt das aktuelle Preisblatt gültig ab dem 1.1.2024. Sie können es sich außerdem hier herunterladen

Mit unserem Jahrestarif können Sie zusätzlich sparen, dieser gilt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres und ist für treue Kunden des Ewerks günstiger als der Monatstarif. 

 

Den aktuellen Stromliefervertrag für die Grundversorgung zum downloaden und ausfüllen finden Sie hier. Den Vertrag für den Jahrestarif und unseren Ökostromtarif finden Sie hier.

Der Vertrag für die Belieferung von Heizungen und Wärmepumpen, wird nach gemeinsamer und getrennter Messung am Stromzähler aufgeteilt. 

Die Ersatzversorgung bieten wir ab 1.6.2022 derzeit zu einem Energiepreis von 38,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft nur Sonderfälle z.b. bei Lieferanteninsolvenz oder ohne Lieferantenzuordnung)

Die Ersatzversorgung  bieten wir ab 1.9.2022 derzeit zu einem Energiepreis von 75,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft nur Sonderfälle z.b. bei Lieferanteninsolvenz oder ohne Lieferantenzuordnung)

Die Ersatzversorgung  bieten wir ab 1.11.2022 derzeit zu einem Energiepreis von 45,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft nur Sonderfälle z.b. bei Lieferanteninsolvenz oder ohne Lieferantenzuordnung)

Die Ersatzversorgung  bieten wir ab 1.2.2023 derzeit zu einem Energiepreis von 40,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft nur Sonderfälle z.b. bei Lieferanteninsolvenz oder ohne Lieferantenzuordnung)

Die Ersatzversorgung  bieten wir ab 1.1.2024 derzeit zu einem Energiepreis von 39,50ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft nur Sonderfälle z.b. bei Lieferanteninsolvenz oder ohne Lieferantenzuordnung)

 

Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu.  

Die ab 1.1.2009 geltenden Bestimmungen der GVV (Grundversorgungsverordnung) können in der Geschäftsstelle der Elektrizitätswerk Mainbernheim GmbH, Hoheimer Weg 3, eingesehen werden.