Stromlieferung

Stromliefervertrag

Am 08.11.2006 ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" - Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV, BGBI. I 2006, S. 2391) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns geschlossenen Lieferverträge. Nach § 23 Abs. 1 StromGVV geben wir hiermit bekannt, dass die Regelungen der neuen Grundversorgungsverordnungen mit sofortiger Wirkung Bestandteil aller vor dem 13.07.2005 und nach § 10 EnWG a. F. geschlossenen Lieferverträge werden.


Im Rahmen der Anpassung werden jedoch keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen, sondern lediglich die unwirksamen Vertragsklauseln durch die aktuellen Regelungen ersetzt. Somit ergeben sich für unsere Kunden keinerlei Nachteile. Im Gegenteil! Durch die neuen Verordnungen werden die Verbraucherinteressen weiter gestärkt.


Für Lieferverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die StromGVV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.


Mainbernheim, den 31.05.2007