Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungspflichten / Netznutzungsentgelte / Kommunikationsparameter

 

Feststellung des Grundversorgers: Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt. Der Grundversorger im Netzgebiet der Elektrizitätswerk Mainbernheim GmbH  ist bis zum 30.6.2024 der Vertrieb der Elektrizitätswerk Mainbernheim GmbH.  

Die Ersatzversorgung für 2022 bieten wir derzeit zu einem Energiepreis von 38,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft keine Haushaltskunden)

 

Veröffentlichung Netznutzungsentgelte (PDF):

 

 

Entgelte für den Messstellenbetrieb von mod. Messeinrichtungen und intelligenten Messsystem (iMSys) 2024

Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte 2018
 

Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

 
Bestätigung nach §33 Abs. 2 MessEG für Messgeräteverwender

 

 

Kommunikationsparameter
 

Veröffentlichung Ortsnetz Strom §27 StromNEV & §17 StromNZV (PDF)

 

Hochlastzeitfenster (PDF) 

 

Netznutzungs- & Lieferantenrahmenvertrag nach BNetzA (PDF)

 

Messstellenbetrieb:

grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)